Behandlungskosten
Die beim Besuch eines Heilpraktikers anfallenden Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht, von den privaten Krankenkassen meist vollständig oder zumindest anteilig erstattet.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie die Möglichkeit, bei fast allen größeren Privatkrankenkassen eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Ein
Vergleich der Anbieter solcher Zusatzversicherungen lohnt sich.
WICHTIG:
Prüfen Sie die Zusatzversicherung immer hinsichtlich der Erstattungshöhe im Rahmen der GebüH (Gebührenordnung Heilpraktiker). Die Unterschiede sind beträchtlich.
Klassische Homöopathie
Erstanamnese von 1 bis 2 Stunden Dauer für Erwachsene ab 18 Jahren 160 €. Für U18 - Jugendliche werden 120 € berechnet.
Homöopathische Folgetermine (in der Praxis)werden mit 45,00 € (30 Min.) bis 80,00 € (60 Min. + ) berechnet
Vereinbarte/fest terminierteTelefontermine) werden mit 35,00 € bis 50,00 € abgerechnet.
Beachten Sie bitte, dass telefonische nicht terminierte homöopathische Beratungen - beispielsweise bei einem akuten grippalen Infekt - nach Aufwand mit 10 € bis 20 € ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Nicht oder nicht rechtzeitig - mindestens 24 Stunden zuvor - abgesagte Termine werden pauschal mit 60 € in Rechnung gestellt.
Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie direkt bargeldlos über ein EC - Kartenlesegerät begleichen und danach direkt Ihrer Versicherung zur Erstattung senden können.
Kosten für die manuelle Therapie / Osteopathie richten sich nach der GebüH (Ziffern 20 ff, 21.1, 34 ff, 35 ff)
Je nach Aufwand berechne ich 90, - € (1 Stunde) bis 140,- € (2 Stunden) pro Behandlung.
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