Behandlungskosten
Die beim Besuch eines Heilpraktikers anfallenden Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht, von den privaten Krankenkassen meist vollständig oder zumindest anteilig erstattet.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie die Möglichkeit, bei fast allen größeren Privatkrankenkassen eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Ein Vergleich der Anbieter
solcher Zusatzversicherungen lohnt sich.
WICHTIG:
Prüfen Sie die Zusatzversicherung immer hinsichtlich der Erstattungshöhe im Rahmen der GebüH (Gebührenordnung Heilpraktiker). Die Unterschiede sind beträchtlich.
Kosten für die Behandlung mit klassischer Homöopathie
Erstanamnese (Fallaufnahme, Erstgespräch, 1 bis 2 Stunden Dauer)
Folgetermine (in der Praxis) zwischen 40,00 € (30 Min.)und 70,00 € (60 Min.)
Folgetermine (vereinbarte und fest terminierte Telefontermine) zwischen 35,00 € und 50,00 €
Beachten Sie bitte, dass telefonische nicht terminierte homöopathische Beratungen - beispielsweise bei einem akuten grippalen Infekt - nach Aufwand mit 10 € bis 20 € ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Nicht oder nicht rechtzeitig - mindestens 24 Stunden zuvor - abgesagte Termine werden pauschal mit 50 € in Rechnung gestellt. Bitte haben Sie Verständnis. In einer reinen Terminpraxis ist
es nicht möglich, solche ausgefallenen Termine kurzfristig neu zu belegen und so zu kompensieren.
Kosten für manuelle Therapien richten sich nach der GebüH
Ziffern 20 ff, 34 ff, 35 ff
Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie direkt bargeldlos über ein
EC - Kartenlesegerät begleichen und danach direkt Ihrer Versicherung zur Erstattung senden können.